Inhalt: Veranlassung
Der Neubau der Schleusenbrücke Kleinmachnow war aus folgenden Gründen erforderlich:
- Weder die lichte Durchfahrtshöhe noch die lichte Durchfahrtsbreite der alten Brücke reichen für den geplanten Neubau der Nordkammer der neuen Schleuse aus.
- 1906 wurden die Teile der alten Schleusenbrücke über der Süd und Mittelschleuse im Zusammenhang mit dem Bau des Teltowkanals und der Schleuse Kleinmachnow fertig gestellt. 1940 wurde die Schleuse um die Nordkammer erweitert und gleichzeitig die bestehende Brücke mit einem Brückenfeld über die Nordkammer verlängert.
- Die Gesamtlänge der alten Schleusenbrücke beträgt ca. 77,00 m, die lichte Durchfahrtshöhe 4,23 m über dem oberen Bemessungswasserstand. Die Brückenbreite differiert zwischen 11,00 m und 11,50 m.
- Die alte Schleusenbrücke war aufgrund des schlechten Gesamtzustandes für Kraftfahrzeuge gesperrt. Die Sperrung erfolgte in mehreren Schritten.
- 1992 wurde die Fußgängerbrücke über der Nordkammer durch Schiffsstoß beschädigt, so dass sie gesperrt werden musste. Aufgrund eines Gutachtens zur Tragfähigkeit der Straßenbrücke über die Süd- und Mittelkammer begrenzte man 1993 die zulässige Verkehrslast auf 2,8 t. Der Zustand der Schleusenbrücke verschlechterte sich weiter und musste 1994 auch für den PKW-Verkehr gesperrt werden.
- Eine Sanierung der alten Brücke war unwirtschaftlich und wäre auch nur mit einem hohen Risiko für die Standsicherheit der denkmalgeschützten alten Schleusenanlage möglich gewesen.


