Inhalt: Entwurfsgrundlagen, Planung, Vergabe
Entwurfsgrundlagen
- Aufrechterhaltung des Betriebes der alten Schleuse
- Bemessungsschiff ist der Schubverband
- Pfeilerstellung der Rudolf-Wissell-Brücke im Zuge der Stadtautobahn, insbesondere die Flachgründung des Pfeilers 11
- Schleusenvorbehaltsgelände aufgrund eines Vertrages zwischen Berlin und dem Deutschen Reich aus dem Jahre 1938 mit zwischenzeitlicher Nutzung durch Kleingärtner
- keine bzw. nur unbedeutende Änderung der Grundwasser-Situation
- Ver- und Entsorgungsleitungen im Planungsgebiet, insbesondere der Berliner Wasserbetriebe
Planung
Das Ergebnis der Planung sieht eine Schleuse unter der Rudolf-Wissell-Brücke
mit einer Breite von 12,5 m und einer nutzbaren Länge von 115,0 m in direkter
Verlängerung des Westhafenkanals mit einem Durchstich eines Spreebogens als
westliche Zufahrt mit Koppel- und Wartestellen in den Vorhäfen vor.
Der
entstehende Altarm sollte zur Nutzung von Kleingärten verfüllt werden.
Der
flachgegründete Pfeiler 11 der Rudolf-Wissell-Brücke muß gesichert werden.
Die Schleusenhäupter und die Kammer in Spundwandbauweise werden im Nassen
hergestellt. Als Verschlussorgane sind im Oberhaupt ein Drehsegmenttor mit
Füllmuschel und im Unterhaupt Stemmtore mit Schützen vorgesehen.
Der Bau einer
Schleusenbrücke ist notwendig.
Im Jahre 1997 wurde die neue Schleuse Charlottenburg, der obere und untere Vorhafen sowie die sich aus dem Bauvorhaben ergebenden Umlegungs- und Neubaumaßnahmen an Anlagen der betroffenen Versorgungsträger planfestgestellt.
Aufgrund der im Planfeststellungsverfahren geäußerten Bedenken hinsichtlich des westlichen Durchstiches und der Verfüllung des Altarmes wurde die westliche Zufahrt und die Maßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans abgetrennt und im Jahre 2002 gesondert planfestgestellt.

Vergabe
Im Jahre 1998 wurden die Aufträge für die Beräumung des Baugeländes und der Bauhauptleistungen vergeben. Darunter fallen die Massiv- und Tiefbauarbeiten sowie die Arbeiten für Stahlwasserbau, Maschinenbau, Elektro- und Nachrichtentechnik.
Mit den Berliner Wasserbetrieben wurde ein Vertrag über
die Umverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen (TW-Transportleitung DN 800,
Abwasserkanal, Abwasserdüker) mit einem Gesamtumfang von 25 Mio. DM geschlossen.
Diese Umverlegungen waren zu Erreichung der Baufreiheit notwendig.
Vom
Unterhaltspflichtigen der Rudolf-Wissell-Brücke wurden zulässige
Verformungswerte für den flachgegründeten Pfeiler 11 im Millimeterbereich
benannt. Da Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe stattfinden, muss zuerst der
Pfeiler nachgegründet werden. Dies geschieht durch einen tiefliegenden
soilfrac-Injektionskörper und einem Unterfangungskörper aus Feinstzement.
Dadurch kann der Pfeiler bei Überschreiten der zulässigen Verformungswerte
gehoben werden. Extensometer und Digitalnivelliere registrieren laufend die
Bewegungen.
Im Jahre 2002 wurden die Aufträge für die westliche Zufahrt vergeben.
Die
gesamte Schleusenanlage wurde am 18.12.2003 für den Schiffsverkehr freigegeben. Die
landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen werden im Jahre 2005 umgesetzt.
Die
Baukosten belaufen sich dann voraussichtlich auf 74 Mio. Euro.
Der Neubau
der Schleuse wird von der Europäischen Union mit einem direkten Zuschuss
gefördert.