Inhalt: Havelkanal PFA 2
Der PFA 2 des HvK beginnt kurz unterhalb der Eisenbahnbrücke Wustermark im Norden und endet unmittelbar vor der Straßenbrücke Paretz im Süden.
Bemessungsschiffe für den Ausbau sind das Großmotorgüterschiff (GMS) und der Schubverband (SV). Die Abladetiefe der Bemessungsschiffe beträgt 2,80 m; das erfordert eine Ausbauwassertiefe von 4,00 m bezogen auf den unteren Betriebswasserstand (BWu).
Der Havelkanal wird zwischen den vorhandenen Hochwasserschutzdämmen ausgebaut. Er erhält Deckwerke aus Natursteinen mit einer Neigung von 1:3 oder 1:4. In Abschnitten mit ungünstigen Baugrundverhältnissen sind Neigungen der Ufer von 1:7 vorgesehen.
Der Ausbau erfolgt für den eingeschränkten Begegnungsverkehr. Das bedeutet, dass bei entgegenkommenden Schiffen ab einer bestimmten Größe ein Schiff warten und das andere erst passieren lassen muss. Dafür wird als Ausweichmöglichkeit auf dem linken Ufer eine Wartestelle als verankerte Spundwand mit einer Liegelänge von 220 m gebaut. Das auszubauende Profil wird eine Mindestwasserspiegelbreite bei BWu von 42,40 m haben.
Die Hochwasserschutzdämme bleiben grundsätzlich in ihrer Lage erhalten. Im Bedarfsfall werden sie verstärkt. Die Dammkronen sind auf 31,00 m ü.NN zu erhöhen und auf 5,50 m zu verbreitern. Ein Betriebswegekonzept wird noch erarbeitet.
Das Untersuchungsgebiet weist viele ökologisch bedeutsame Strukturen auf. Es sind diverse wertvolle Biotoptypen als Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten vorhanden. Beim Ausbau wird darum Wert darauf gelegt, Eingriffe in die Ufer möglichst zu minimieren.
Die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere werden vorrangig durch das Oberflächenwasser und das Grundwasser beeinflusst. Damit reagieren sie empfindlich auf Veränderungen der Wasserstände. Beim Ausbau des Havelkanals sind, obwohl zwischen den Dämmen ausgebaut wird, Abgrabungen nicht zu vermeiden.
Als Grundlage für die Prüfung der Umweltverträglichkeit muss eine Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet werden. Darauf wird dann ein Landschaftspflegerischer Begleitplan aufbauen, der die ausbaubedingten Eingriffe bilanziert und Maßnahmen zur Kompensation ausarbeitet.
Zurzeit werden die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Der Baubeginn ist für Ende 2014 vorgesehen.