Inhalt: Ufersicherung an der Bäkebrücke
Die Bäkebrücke kreuzt den Teltowkanal bei km 17,56 im Zuge
der Bäkestraße und verbindet die Ortsteile Lichterfelde-Ost und -West.
Als eine der 30 Teltowkanalbrücken wurde im Rahmen des Neubaues des
Teltowkanals die damalige Brücke "Bekestraße" im Jahre 1907 neu erbaut. Die aus
dieser Zeit vorhandene Uferbefestigung wies starke Schäden auf, die sich
negativ auf die Standsicherheit der Brücke auswirkten. Aus diesem Grund
wurden die Ufer unter der Brücke instand gesetzt. Die
Instandsetzung erfolgte so, dass sie den geplanten Ausbau des Teltowkanals als
Bestandteil der Umsetzung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE) 17 mit 4 m
Wassertiefe und einer Breite von ca. 29 m nicht behindert.
Die Arbeiten begannen im Frühjahr 2001. Vor Beginn der eigentlichen
Uferinstandsetzung war es notwendig, den Brückenüberbau zu sichern. Das ergab
eine vom WNA Berlin beauftragte Verformungsanalyse (Ist-Zustand) und -prognose
(Verhalten der Brücke während der Baumaßnahme sowie im Endzustand) zum
Brückenbauwerk. Als Ergebnis dieser Gutachten mussten unter anderem die
beweglichen Rollenwiderlager gerichtet werden. Dazu war es notwendig, die
Brücke temporär um ca. 2 cm anzuheben und die Rollen zu entfernen.
Anschließend erfolgte eine Lagekorrektur der unteren Auflagerplatten. Die
Rollen wurden wieder eingefügt und die Brücke auf die ursprünglich vorhandene
Höhe abgesetzt.
Beschreibung der Baumaßnahme
Die neue Uferbefestigung unter der Brücke besteht zwischenzeitlich aus einer einfach verankerten Stahlspundwand. Vor Einbau der Spundwände mussten die Widerlager mittels Verankerung gegen horizontale Verschiebungen gesichert werden. Dies war notwendig, da der Teltowkanal im Bereich der Bäkebrücke in einem Geländeeinschnitt liegt. Mit anderen Worten gesagt, die hohe Böschung hinter den Brückengründungen versucht die Widerlager in Richtung Kanal zu verschieben, was jedoch von den Ankern verhindert wurde.
Korrektur der Rollenlager
Verankerungsarbeiten am Widerlager
neue Uferspundwand(im Hintergrund Ankerarbeiten)
Die Widerlager an sich sind auf Holzpfahlroste mit Rundholzrammpfählen
(Länge: 25-30 m) gegründet. Da die wasserseitigen Holzpfahlreihen zum
Kanal hin geneigt sind und diese Pfähle nicht beschädigt werden dürfen, ist
es geometrisch nicht möglich, die Spundwände in statisch ausreichenden Längen
einzubringen. Dies erzwingt aufwendige Konstruktionen für die
Spundwandfußabsicherung, um die auftretenden horizontalen und vertikalen
Kräfte aufzunehmen.
Zur Ausführung kam deshalb eine kurze Uferspundwand mit einer wasserseitig davor eingebrachter Fußabstützung, bestehend aus
einer unverankerten Stahlspundwand. Zwischen dem Fuß der Uferwand und
dem Kopf der Fußsicherungswand, deren Oberkante 50 cm unter der Kanalsohle
liegt, ist ein Betonriegel eingebaut worden. Sämtliche Stahlspundwände wurden in
vibrationsarmen Verfahren hydraulisch eingepresst.
In den unmittelbaren Anschlussbereichen wurden einfach verankerte
Stahlspundwände ebenfalls durch hydraulisches Pressen eingebracht.
Die Ufersicherungsarbeiten wurden durch eine umfangreiche Beweissicherung
begleitet.
Wie für alle vorgestellten Maßnahmen gilt auch hier:
Besteht ein Interesse an den Erfahrungen aus dieser Baumaßnahme, kann im Wasserstraßen-Neubauamt Berlin nachgefragt werden.