Inhalt: Gesetzliche Regelungen
Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen, die er durch eigene Behörden (Organisation der WSV) verwaltet. Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist u. A. durch folgende Bundesgesetze geregelt:
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Auszug)
- Bundeswasserstraßengesetz
- Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
- Seeschifffahrtsaufgabengesetz
- Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung
Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte und der Hochwasserschutz, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.