Inhalt: Beweissicherung
Jede Baumaßnahme, wie auch die Ausbaumaßnahmen an den Wasserstraßen, stellt einen "Eingriff" in einen vorhandenen Zustand dar. Ein derartiger "Eingriff" kann sich sowohl auf umliegende Bauwerke als auch auf den Wasserhaushalt auswirken. Um negativen Auswirkungen frühzeitig entgegenzuwirken und um eventuell aufgetretene Schäden eindeutig dem Verursacher - der Baumaßnahme oder Dritten - zuordnen zu können, werden- geodätische (Deformationsmessungen) und
- nichtgeodätische (u.a. Fotodokumentationen und Beschreibungen)
Beweissicherungsmaßnahmen vor, während und nach der Baumaßnahme durchgeführt.
Die Beweissicherungsunterlagen werden bei der Festlegung von Entschädigungen herangezogen und dienen einer zügigen und objektiven Klärung von Schadensansprüchen. Beweissicherungsmaßnahmen dienen auch dazu, frühzeitig beginnende Schädigungen zu erkennen und rechtzeitig schadensbegrenzende Maßnahmen einzuleiten
(z. B. Beweissicherungen an der
Rudolf-Wissell-Brücke in Berlin.
Berlin Spandau: Rissbreitenmessungen
Beweissicherungssystem an der Rudolf-Wissell-Brücke in Berlin