Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasserstraßen-Neubauamt Berlin

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Inhalt: Flächenmanagement

Für die Planfeststellung müssen die Eigentumsverhältnisse an den überplanten Flächen für alle Betroffenen erkennbar ausgewiesen werden. Auf der Grundlage der technischen Planung und der landschaftspflegerischen Begleitplanung wird der Grunderwerbsplan und das Grunderwerbsverzeichnis erarbeitet. In ihnen werden die Eigentumsverhältnisse und die Stärke des Eingriffs durch die Baumaßnahme dargestellt. Der Grunderwerb unterliegt der Rechtsprechung zur Planfeststellung und den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung. Als Kaufpreis ist zwingend der Verkehrswert vorgeschrieben, der im Baugesetzbuch definiert ist. Der Kaufvertrag wird vor einem Notar abgeschlossen. Kommt es zu einer Beeinträchtigung der Nutzung von Grundstücken Dritter oder treten Schäden bedingt durch die Baumaßnahme auf, so wird der Eigentümer bzw. Nutzer entschädigt.

Flurkartenausschnitt

Auszug aus einem Grunderwerbsplan

Legende Grunderwerbsplan

Legende zum Grunderwerbsplan